Veröffentlicht am 04. September 2026 · Zuletzt aktualisiert am 04. September 2026 · 2 Min. Lesezeit
Neben den etablierten KfW-Programmen für Neubau und Sanierung gab es 2026 drei Änderungen, die für Ihre Kunden bares Geld wert sein können, aber nur, wenn der Antrag rechtzeitig gestellt wird. Ein Überblick, was neu ist und worauf Sie in der Beratung achten sollten.
1. „Jung kauft Alt“: höhere Förderhöchstsätze, mehr Wege zur Förderfähigkeit
Seit dem 3. August 2026 wurden die Förderhöchstsätze für den Bestandserwerb mit anschließender Sanierung angehoben: 140.000 Euro bei einem Kind, 160.000 Euro bei zwei Kindern und 180.000 Euro ab drei Kindern. Neu ist außerdem, dass nicht mehr zwingend eine vollständige Effizienzhaus-Sanierung nötig ist, auch klar definierte energetische Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Fenstertausch oder die Dämmung von Fassade und Dach können jetzt die Fördervoraussetzungen erfüllen.
Für die Beratung bedeutet das: Fälle, die bisher am Aufwand einer Komplettsanierung gescheitert sind, sollten Sie neu durchrechnen. Ein einzelner Heizungstausch kann inzwischen ausreichen, um die Förderung zu sichern.
2. Klimafreundlicher Neubau: EH55-Förderung ist zurück
Die EH55-Förderung im Programm Klimafreundlicher Neubau wurde wieder aufgelegt, nachdem sie zwischenzeitlich ausgesetzt war. Seit dem 16. Dezember 2025 stehen dafür einmalig 800 Millionen Euro bereit. Gefördert werden Neubauten, die höchstens 55 Prozent des Energiebedarfs eines Standardhauses benötigen und vollständig auf erneuerbare Energien zur Beheizung setzen.
Da es sich um ein einmaliges, begrenztes Budget handelt, gilt hier besonders: früh informieren und den Antrag vor Baubeginn stellen. Nachträglich ist eine Förderung, wie bei allen KfW-Programmen, ausgeschlossen.
3. Neu: Investitionszuschuss Barrierereduzierung
Für das Programm 455-B „Barrierereduzierung, Investitionszuschuss“ stellt das Bundesbauministerium 2026 insgesamt 50 Millionen Euro bereit. Gefördert werden Maßnahmen zum Abbau von Barrieren in Wohngebäuden: Für Einzelmaßnahmen gibt es 10 Prozent Zuschuss (maximal 2.500 Euro), für den kompletten Umbau zum altersgerechten Haus 12,5 Prozent (maximal 6.250 Euro).
Dieses Programm lohnt sich als aktive Frage in der Beratung, gerade bei Bestandskunden mit älteren Immobilien oder bei Finanzierungen im Rahmen einer Anschlussfinanzierung, barrierereduzierende Maßnahmen werden hier häufig gar nicht mitgedacht.
Ein Wort zur Eile
Das Gesamtbudget der Bundesförderung für effiziente Gebäude sinkt 2026 auf 11,9 Milliarden Euro. In der Praxis bedeutet ein kleineres Budget bei unveränderter Nachfrage: Programme können vor Jahresende ausgeschöpft sein. Wer mit Kunden über Fördermöglichkeiten spricht, sollte das Thema also nicht auf die lange Bank schieben, sondern die Antragstellung möglichst parallel zur Finanzierungsplanung anstoßen, nicht erst danach.
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